Nachbetreuung

mit deiner gewählten Nachbetreuungshebamme

In den ersten 5 Tagen nach der Geburt kann die Hebamme täglich zum Hausbesuch kommen. Danach hat man Anspruch auf weitere 7 Hausbesuche bis zur 8. Woche. bzw. bis zur 12. Woche nach Kaiserschnitt, Frühgeburt und Mehrlingsgeburt.

 

Alle Hebammenleistungen nach der Geburt können auch im Fall eines Schwangerschaftsverlusts nach der 18. SSW als Kassenleistung in Anspruch genommen werden. 

 

Die Kosten für eine Wahlhebamme tragen Sie zuerst selbst und können diese bei der Krankenkasse einreichen. Rückerstattet werden bis zu 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs.

 

Zur Information: Das Mutter-Kind-Pass Gespräch wird üblicherweise mit der gleichen Hebamme geführt, die auch die Nachbetreuung übernimmt.

 

Bei uns im Team gibt es mehrere Nachbetreuungshebammen: Anabel Kern, Bettina Schwarz, Birgit Ornter (dzt. in Karenz), Kerstin Apfolterer und Lisa Mayrhuber

 

Falls keine unserer Hebammen Ressourcen für Ihre Nachbetreuung frei hat, können Sie auch auf hebammen.at nach Nachbetreuungshebammen suchen.


Kostenüberblick Wahlhebammen

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Angebotsnr. NB261

 

Die Nachbetreuung wird in den meisten Fällen bereits beim MKP- Beratungsgespräch vereinbart. Melden Sie sich daher bitte so früh wie möglich an.

 

Kosten: Wir sind Wahlhebammen und rechnen zuerst mit Ihnen direkt ab. Die Rechnung können Sie danach bei Ihrer Krankenkasse einreichen und Sie bekommen 80% des Kassentarifes rückerstattet. 

 

Zur Buchung